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Wohnen im beschützenden Bereich

Häufig werden bei verwirrten, weglaufgefährdeten älteren Menschen freiheitentziehende
Maßnahmen veranlasst.
Hier stellt sich grundsätzlich die Frage, wenn von einem dauernden Bedarf auszugehen ist,
ob nicht die Unterbringung in einem beschützenden Bereich die humanere Lösung für den Kunden ist. Die räumliche Beweglichkeit in einem solchen Bereich ist sicher größer.

Johannes Kipp bezeichnet dementielle Syndrome, wie zum Beispiel das Weglaufen als Selbstheilversuch. Der demenziell Erkrankte versucht die Wirklichkeit, bzw. das, was er davon begreift, festzuhalten. Er versucht Laufend ( im Sinne von sich bewegend ), Orientierung herzustellen. Diesem Bedürfnis kann in einem beschützenden Bereich mit entsprechender baulicher Konzeption voll und ganz Rechnung getragen werden, ohne das der Betroffene sich selbst gefährdet. Auf diese Weise erfährt er Sicherheit. Er wird „gehalten“.

Die hier betreuten Menschen als einzigartige Persönlichkeiten anzunehmen und ihre Lebensqualität durch den bewussten Verzicht auf die üblichen Fixierungsmaßnahmen( Gurte, Gitter, sedierende Medikamente, etc. ) zu erhalten, indem auf ihre individuellen Bedürfnisse eingegangen wird, ist eine Herausforderung, der wir uns in der Kloster-Residenz stellen.

Der pflegerische Umgang mit dem Kunden orientiert sich daher an ethischen Grundsätzen immer unter der Fragestellung, was der Kunde selbst wollen oder tun würde, wenn er denn selbst zu entscheiden fähig wäre. Ein Eingehen auf die speziellen Bedürfnisse dieser Kunden und eine weitgehende Toleranz gegenüber den Syndromen sind Grundvoraussetzungen.

Der beschützende Bereich bietet in erster Linie Lebensraum für Menschen mit mittelschwerer bis schwerer Demenz. Im Idealfall liegt für den Kunden eine fachärztlich erstellte Diagnose vor.

Das räumliche und inhaltliche Konzept ist für die dementen Kunden erstellt, die zum einen gehfähig sind und zum anderen nicht durch Mehrfacherkrankungen einen erhöhten Betreuungsbedarf haben.

Dieser Personenkreis ist in der Regel sehr aktiv und sucht Kontakt, sowie Beschäftigungsmöglichkeiten. In herkömmlichen Wohnbereichen werden diese Verhaltensmuster von den nicht dementen Kunden oft als störend empfunden.

Sowohl der dauerhafte als auch der zeitlich befristete Aufenthalt in einem beschützenden Wohnbereich ist eine Maßnahme, die tief in die Freiheitsrechte eines Menschen eingreift. Deshalb ist die Aufnahme in einem beschützenden Bereich nur dann möglich, wenn sich eine nachweislich urteilsfähige Person freiwillig dazu entscheidet. Ist diese Urteilsfähigkeit jedoch durch eine Erkrankung, die mit Verwirrtheit und dem Verlust der Orientierungsfähigkeit einhergeht, eingeschränkt oder verloren, bedarf es eines richterlichen Beschlusses, um den Erkrankten in einem beschützenden Bereich unterzubringen.

Gerade der beschützende Bereich stellt nicht nur hohe Anforderungen an die Räumlichkeiten, wie zum Beispiel sichere Fenster und Türen, spezielle Ein- und Ausgangsbereiche, sondern auch an das Pflegepersonal und Therapeuten.

Diese Sicherheitsvorkehrungen erlauben dem Kunden ein größeres Maß an Freiheit, da die Weglaufgefahr und Selbstgefährdung minimiert ist.

Alle Kunden dieser Bereiche nehmen am sozialen Geschehen gemeinsam teil, wodurch einerseits erreicht wird, dass der alte Mensch nicht völlig vereinsamt und das „Gebrauchtwerden“ mit entsprechenden Erfolgserlebnissen vermittelt bekommt.


Milieugestaltung unter gerontopsychiatrischen Gesichtspunkten

Grundsätzlich gilt die Regel: den Verwirrten nicht zusätzlich verwirren.
Um die spezifischen Bedürfnisse, Erfordernisse und Verhaltensweisen Demenzerkrankter zu berücksichtigen, gilt es eine Lebenswelt zu schaffen, die Defizite kompensiert und Lebensqualität ermöglicht.
Unser Bemühen ist es, die Wohn- und Lebensräume so zu gestalten, dass sie dem Kunden Geborgenheit und Vertrautheit vermitteln. Der Demente soll sich durch seine Umgebung angeregt und stimuliert fühlen. Außerdem sind folgende orientierungserleichternde Faktoren auf den Wohnbereichen zu finden:

zur zeitlichen Orientierung:
Große Kalender, große Uhren, jahreszeitliche Dekoration, Tagespläne

zur räumlichen Orientierung:
Beleuchtung auf mindestens 500 Lux, farbige Symbole, Kennzeichnung der Toiletten/ der Küchenbereiche/des Speiseraumes/des Zimmers/…..

zur persönlichen Orientierung:
Ansprache mit Namen ( gegebenenfalls auch mit dem Geburtsnamen, wenn der Kunde seinen Nachnamen nicht mehr kennt ), gegebenenfalls auch mit dem Vornamen ( sofern vom Kunden gewünscht oder wenn er seinen Nachnamen nicht mehr kennt ), eigene Möbel, Familienfotos, eigene Bettwäsche, das Paradekissen und vieles mehr.

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